Nebenkosten zu hoch?
onlineurteile.de - Die Nebenkosten der von einer Geschäftsfrau angemieteten Gewerberäume waren hoch. Angeblich stand deshalb sogar die Existenz des Betriebs auf dem Spiel. Dennoch ließ sich die Mieterin erstaunlich viel Zeit, bis sie den Mietvertrag kündigte.
Zu lange, entschied das Kammergericht in Berlin im Mietrechtsstreit der beiden Parteien (8 U 316/01). Nachdem ihr die schriftliche Abrechnung der Nebenkosten für das Jahr 1997 im Januar 1999 zugeschickt worden sei, habe die Mieterin zehn Monate lang nichts unternommen. Die Gründe, die sie angeblich im Dezember 1999 zur Kündigung zwangen, um den Betrieb zu retten, seien ihr schon lange bekannt gewesen.
Wer als Mieter wegen unzumutbar hoher Nebenkosten fristlos kündigen wolle, müsse dies innerhalb von zwei Monaten nach der Abrechnung tun. Diese Zeitspanne reiche aus, um den Sachverhalt aufzuklären und sich über die Folgen einer vorzeitigen Auflösung des Mietverhältnisses klar zu werden. Wenn die Mieterin fast ein Jahr zuwarte, spreche das dafür, dass es entgegen ihren Behauptungen für sie keineswegs unzumutbar war, das Mietverhältnis fortzusetzen. Deshalb sei die Kündigung unwirksam.