Neu eingebaute Autogasanlage defekt
onlineurteile.de - Die Besitzerin eines Peugeot 206 ließ den Wagen auf sparsames Autogas umrüsten. Für 1.899 Euro wurde in einer Werkstatt eine LPG-Autogasanlage eingebaut. Doch die Anlage funktionierte von Anfang an nicht richtig. Zwei Jahre und mehrere erfolglose Nachbesserungsversuche später verlangte die Frau vom Werkstattinhaber die Einbaukosten zurück plus die Kosten für den Ausbau der Anlage.
Zusätzlich wollte sie ihm die Benzinmehrkosten in Rechnung stellen (1.600 Euro), weil sie wegen der mangelhaften Gasanlage das Auto ständig im Benzinbetrieb fahren musste. Ersatz für Ein- und Ausbaukosten müsse der Werkstattinhaber zahlen, entschied das Oberlandesgericht Oldenburg, weil seine Werkleistung fehlerhaft war (13 U 59/11).
Anspruch auf Ersatz des Mehraufwands für Benzin habe die Autobesitzerin jedoch nicht, weil er niedriger gewesen sei als die - ersetzten, also ersparten - Einbaukosten. Die Einbaukosten seien mit den Benzinmehrkosten zu verrechnen. Die Autobesitzerin müsse sich die wieder-erlangte Leistung auf den Schadensersatzanspruch anrechnen lassen.