"Neu-Eröffnung" des Geschäfts?
onlineurteile.de - Ein Modehaus putzte sich heraus: Die Geschäftsräume wurden komplett neu gestaltet und ausgestattet, das Warenangebot erweitert. Um die Kunden darauf aufmerksam zu machen, warb das Unternehmen mit zahlreichen Sonderangeboten zur "Neu-Eröffnung". Das missfiel der Wettbewerbszentrale: Während des Umbaus sei der Geschäftsbetrieb weitergelaufen, wandte sie ein. Von einer Neu-Eröffnung könne daher keine Rede sein.
Auch das Oberlandesgericht Frankfurt hielt die Werbung für irreführend (6 U 120/02). Wenn ein Kaufhaus vorübergehend schließe und dann wieder öffne, könne man das eine "Neu-Eröffnung" nennen. Das treffe hier aber nicht zu. Mit dem irreführenden Schlagwort "Neu-Eröffnung" habe man Kunden angelockt, die sich bei so einem Ereignis auf ungewöhnlich günstige Sonderangebote einstellten: Eine richtige Aussage hätte weniger Werbewirkung entfaltet. Solche Werbemethoden schädigten in unzulässiger Weise die Konkurrenten.