Neue Heizung nach 30 Jahren — geht das mit einfacher Mehrheit?

Urteil in einem Satz

onlineurteile.de - Hat die Eigentümerversammlung mit einfacher Mehrheit beschlossen, die reparaturbedürftige, 30 Jahre alte Öl-Zentralheizung der Wohnanlage auf Fernwärme umzustellen,

ist der Beschluss gültig; für diese Entscheidung ist keine qualifizierte Mehrheit notwendig; auch wenn moderner Ersatz angeschafft wird, handelt es sich um eine modernisierende Instandsetzung; denn die Heizung zu erneuern, ist technisch besser und wirtschaftlich sinnvoller als die veraltete Heizanlage zu reparieren (in Bezug auf die laufenden Kosten, Umweltfreundlichkeit und die langfristige Sicherung des Energiebedarfs).