Neue Nebenkosten in die Abrechnung eingeschmuggelt
onlineurteile.de - Neben den im Mietvertrag vereinbarten Nebenkosten (Heizung, Warmwasser, Haftpflichtversicherung) stellte die Vermieterin den Mietern weitere Positionen in Rechnung, von denen im Vertrag keine Rede war. Doch die Mieter zahlten vier Jahre lang die Nebenkostenabrechnungen, ohne zu murren. Das wurde ihnen zum Verhängnis, als sie später die Höhe der Betriebskosten beanstandeten und von der Vermieterin Rückzahlung forderten.
Wer vorbehaltlos zahle, erkläre sich mit der Abrechnung einverstanden, urteilte das Landgericht Heilbronn (2 S 7/03). Die Vermieterin könne unterstellen, dass Mieter die Nebenkostenabrechnungen in ihrem eigenen Interesse prüften. Bei einer einmaligen Zahlung könnte es sich vielleicht auch um ein Versehen handeln. Wenn die Mieter die Abrechnungen jedoch zwei oder drei Mal ohne Einwände beglichen, dürfe die Vermieterin davon ausgehen, dass die neuen Nebenkostenpositionen akzeptiert seien. Damit würden diese zusätzlichen Betriebskosten zum Bestandteil des Mietvertrags.