Neue Yacht mit Macken
onlineurteile.de - Der Yachtbesitzer ärgerte sich maßlos. Gerade erst hatte er das teure Boot erworben, und dann stimmte dieses nicht und jenes nicht. Der Verkäufer zeigte sich zwar kooperativ. Der Käufer könne die Yacht jederzeit zur Werft bringen und alles werde in Ordnung gebracht, bot er an.
Eben diesen Aufwand aber wollte der Kapitän in spe unbedingt vermeiden: Der Verkäufer solle die Mängel am Liegeplatz ausbessern, forderte er. Doch das lehnte der Werftbesitzer ab. Es kam zum Rechtsstreit, in dem zunächst der Käufer den Kürzeren zog. Er müsse die Yacht zum Firmensitz des Verkäufers transportieren, entschied das Oberlandesgericht, der Verkäufer trage nur die Transportkosten.
Damit war der Bundesgerichtshof nicht einverstanden: Wenn im Kaufvertrag nichts anderes vereinbart sei, müsse der Werftbesitzer die Yacht an ihrem neuen Liegeplatz reparieren, urteilten die Bundesrichter (X ZR 97/05). Dass der Verkäufer die Kosten (von Nachbesserung und Transport) zu tragen habe, sei ohnehin klar.
Vom Käufer könne man nicht verlangen, dass er noch einmal die Mühen eines Transports auf sich nehme. Bei Gegenständen wie einer Yacht sei das ungeheuer aufwendig. Wenn Nachbesserungen nötig seien, dann müsse das an dem Ort geschehen, wo sich die Yacht in dem Moment befinde.