"Neuer Kontostand"

Verbraucherschützer beanstanden Kontoauszugsvordruck

onlineurteile.de - Der Dachverband deutscher Verbraucherzentralen setzt sich für eine klare und unmissverständliche Gestaltung von Kontoauszügen ein. Er kritisierte den Kontoauszugsvordruck einer Bank, der seiner Ansicht nach ungenügend zwischen Buchungstag und Wertstellungstag unterschied.

Zwar werde auf die Differenz in der linken Spalte hingewiesen. Anders aber im Feld "neuer Kontostand", das rechts unten auf der Seite optisch besonders hervorgehoben sei. Der "neue Kontostand" enthalte auch Gutschriften, die noch nicht "wertgestellt" seien (d.h.: über die der Kunde noch nicht zinsfrei verfügen kann). Die Formulare seien daher irreführend, beanstandeten die Verbraucherschützer, und dürften so nicht mehr verwendet werden.

Dieser Ansicht war auch das Oberlandesgericht Celle (3 U 38/04). Der Zeitpunkt, ab dem der Bankkunde über eine Gutschrift zinsfrei verfügen könne, decke sich nicht unbedingt mit dem Datum der Gutschrift. Am Buchungstag erfolge die technische Kontobewegung, maßgeblich für die Verzinsung sei dagegen der Tag der Wertstellung. Die Unterscheidung zwischen verfügbarem Kontostand (= das Geld kann bereits abgehoben werden, dafür fallen aber Zinsen an) und zinsfrei verfügbarem Guthaben sei den wenigsten Kunden geläufig.

Obwohl die Angaben auf den Kontoauszügen objektiv richtig seien, würden sie deshalb von der Mehrheit der Bankkunden falsch verstanden. Bei der Durchsicht der Kontounterlagen schaue jeder zuerst auf die Rubrik "neuer oder aktueller Kontostand". Dass der Saldo alle gebuchten Eingänge enthalte, ohne die Wertstellung zu berücksichtigen, sei für die Kunden nicht erkennbar.