Neuer Spaten bricht und durchsticht Auge

Hersteller haftet auch für "Ausreißer" bei Produkten

onlineurteile.de - Es war wie in einem Horrorfilm: Gerade erst hatte er sich im Baumarkt den neuen Spaten besorgt. Als er nun zum ersten Mal damit an die Arbeit ging, brach der Stiel mitten durch, schnellte nach oben und traf den Mann direkt ins Auge. Was folgte, waren furchtbare Schmerzen, ewig lange Klinikaufenthalte, vier Operationen und im Endeffekt ein kaputtes Auge, mit dem er kaum noch sehen konnte.

Für all diese Qualen verlangte der Mann vom Hersteller des Spatens 45.000 Euro Schmerzensgeld. Der Fabrikant verwies darauf, dass seine Spaten alle der gängigen DIN-Norm entsprechen und es sich hier nur um einen "Ausreißer" handle - ein leider fehlerhaftes einzelnes Produkt, wie es in der besten Fabrik vorkomme. Trotzdem muss er Schmerzensgeld zahlen, urteilte das Landgericht Dortmund (3 O 292/03).

Der Spaten sei nun einmal fehlerhaft gewesen, sonst wäre er nicht beim ersten Gebrauch durchgebrochen. Auch wenn der Hersteller belegen könne, dass seine Spaten in der Regel stabil und zuverlässig seien - er hafte auch für "Ausreißer", also für Fabrikationsfehler, die bei aller Qualitätskontrolle unvermeidbar seien. Auch die Höhe des geforderten Schmerzensgelds gehe wegen der gravierenden Folgen in Ordnung.