Neunjährigen brutal attackiert

Jugendlicher muss für ausgeschlagene Zähne Schmerzensgeld zahlen

onlineurteile.de - Eine harmlose Frotzelei unter vermeintlichen Freunden führte zu einem schier unglaublichen Angriff: Ein neunjähriger Junge rief einen 13-Jährigen mit einem etwas verballhornten Spitznamen. Daraufhin fiel der Ältere über ihn her, schubste ihn zu Boden und setzte sich auf seinen Rücken. Er schlug den Kopf des Jungen mit solcher Gewalt auf das Pflaster, dass zwei Schneidezähne abbrachen.

Seither ist das bedauernswerte Opfer Dauerpatient beim Zahnarzt, der ihm zunächst (für die Dauer der Wachstumsphase) ein Langzeitprovisorium einsetzte. Den Schläger verklagte der Junge auf Schmerzensgeld, das Landgericht sprach ihm 6.000 Euro zu. Die Berufung des Jugendlichen gegen das Urteil wurde vom Oberlandesgericht Köln zurückgewiesen (19 U 37/06). Schmerzensgeld müsse die Leiden des Opfers auf der einen Seite und das Maß des Verschuldens auf der anderen Seite in Rechnung stellen, so die Richter.

6.000 Euro seien im konkreten Fall angemessen. Neben den unmittelbaren Schmerzen bei dem brutalen Überfall habe der Junge einen dauerhaften Schaden und seit mehr als zwei Jahren Beschwerden. Ständig sei er in Behandlung, könne nicht richtig beißen. Dabei stehe die endgültige prothetische Behandlung erst noch bevor. Ein geringeres Schmerzensgeld komme auch deshalb nicht in Frage, weil der Angreifer aus nichtigem Anlass brutal gegen das deutlich jüngere und wehrlose Opfer vorgegangen sei.