Neunjähriger Radfahrer stößt gegen Auto
onlineurteile.de - Der Autofahrer wollte im Laden auf der gegenüberliegenden Straßenseite schnell etwas besorgen. Da in seiner Fahrtrichtung rechts kein Parkplatz frei war, fuhr er das Auto kurzerhand auf einen Parkplatz am linken Fahrbahnrand. Während er einkaufte, fuhr ein neunjähriger Junge mit dem Fahrrad frontal gegen sein Auto. Ein Kfz-Sachverständiger schätzte den Schaden auf 1.647 Euro.
Doch der Autobesitzer blieb auf den Kosten sitzen: Das Landgericht Saarbrücken wies seine Schadenersatzklage gegen den Jungen ab (13 S 133/09). Grundsätzlich hafteten Kinder unter zehn Jahren nicht für Schäden, die sie bei Verkehrsunfällen anrichteten, so das Gericht. Eine Ausnahme stellten Kollisionen mit ordnungsgemäß geparkten Fahrzeugen dar.
Wenn Kinder durch eine besondere Verkehrssituation überfordert seien, gelte diese Ausnahmeregelung jedoch nicht. Und so liege der Fall hier, weil der Wagen auf der linken Straßenseite abgestellt gewesen sei. Das sei verboten, weil sehr riskant: Denn bei jedem Ein- und Ausparken quere ein links abgestelltes Auto die Fahrbahn des Gegenverkehrs.
Konfrontiert mit einem links geparkten Wagen, sei ein Rad fahrendes Kind überfordert. Es müsse sich vergewissern, ob das Auto leer sei oder ob jemand im Wagen sitze und eventuell plötzlich in die eigene Richtung losfahren könnte. Für ein Kind unter zehn Jahren sei das zu viel verlangt. Der Junge sei daher für den Unfall nicht verantwortlich zu machen.