Neurodermitis und Hautpflege
onlineurteile.de - Patienten, die an Neurodermitis erkrankt sind, müssen nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel zur Basispflege selbst finanzieren (z.B. die Cremes "Linola Fett", "Balneum-Hermal F");
der zuständige Gemeinsame Bundesausschuss hat diese Hautpflegemittel nicht in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen, weil sie pflegen, aber keinen krankheitsspezifischen Nutzen haben; ist ein betroffener Patient mittellos und kann sich die Basispflege nicht leisten, sind dafür andere Instanzen des Sozialsystems zuständig.