Neuschwanstein ist ein Schloss ...
onlineurteile.de - Schloss Neuschwanstein wurde im 19. Jahrhundert in der Gemeinde Schwangau (Bayern) für König Ludwig II. erbaut. Es zählt zu den beliebtesten Touristenattraktionen Deutschlands - mit den einschlägigen Souvenir- und Geschenkartikeln wird entsprechend viel Geld verdient.
2005 ließ die Bayerische Schlösserverwaltung für sich den Namen "Neuschwanstein" als Marke für mehrere Waren und Dienstleistungen eintragen und schützen, u.a. für Souvenirartikel, für die Veranstaltung von Reisen, das Beherbergen von Gästen. Warum? Angeblich wollte die Schlösserverwaltung keine Lizenzgebühren von Souvenirhändlern kassieren, sondern als Markeninhaber nur Auswüchse der Kommerzialisierung verhindern.
Dem traute der Bundesverband "Souvenir-Geschenke-Ehrenpreise" nicht und beantragte, den Markenschutz aufzuheben: Neuschwanstein gehöre allen, der Freistaat Bayern habe darauf kein Monopol. Antragsgemäß löschte das Deutsche Patent- und Markenamt 2007 die Marke. Diese Maßnahme wurde jetzt vom Bundespatentgericht gebilligt (25 W (pat) 182/09).
"Neuschwanstein" hätte gar nicht erst als Marke registriert werden dürfen, so das Gericht. Der Name eines Schlosses sei als Marke ungeeignet: Er erlaube es nicht, Waren bzw. Dienstleistungen einem Unternehmen zuzuordnen und sie von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden.
Neuschwanstein sei eine touristische Sehenswürdigkeit und zudem ein Bauwerk, das ein herausragender Bestandteil des nationalen kulturellen Erbes sei. Bezeichnungen von solchen Kulturgütern gehörten zum Allgemeingut und seien auch deshalb markenrechtlicher Monopolisierung und gewerblicher Verwertung entzogen. (Revision zum Bundesgerichtshof wurde zugelassen.)