Neuwagen mit zu hohem Ölverbrauch

Käufer kann die Lieferung eines einwandfreien Fahrzeugs verlangen

onlineurteile.de - Der Inhaber einer Pizzeria kaufte für den Restaurantbetrieb einen Neuwagen zum Preis von 37.000 Euro. Kaum hatte man ihm das Auto übergeben, stellte sich heraus, dass es zu viel Öl "schluckte". Obwohl es laut Betriebsanleitung auf 1.000 Kilometer nur 400 Gramm Öl verbrauchen sollte, waren nach dieser Strecke bereits 1,78 Liter futsch. Der Käufer beanstandete den Mangel. Daraufhin tauschte der Autohändler in seiner Werkstatt einen Zylinderkopf aus — das blieb ohne Effekt.

Nun verlangte der Restaurantbesitzer die Lieferung eines neuen Wagens. Das lehnte der Händler ab. Er ließ es auf einen Rechtsstreit ankommen, den er beim Landgericht Hagen verlor (2 O 50/10). Denn ein Kfz-Sachverständiger erläuterte, dass die Ursache für den überhöhten Ölverbrauch ein von Anfang an vorhandener Motorschaden gewesen war.

Habe der Kunde ein Neufahrzeug mit einem gravierenden Mangel erworben, müsse er sich nicht mit einem Austausch des Motors zufrieden geben, urteilte das Landgericht. Der Verkäufer könne sich nicht darauf berufen, dass die Lieferung eines anderen Neuwagens unverhältnismäßige Kosten verursache. Das müsse er in Kauf nehmen.

Der Käufer habe auf diese Option auch nicht verzichtet, als er sich zunächst mit einer Reparatur einverstanden erklärte. Wenn die vereinbarte Nachbesserung — also die Reparatur des technischen Mangels — misslinge, müsse sich der Käufer nicht an seiner Entscheidung für eine Reparatur festhalten lassen. Er habe die Wahl und könne auch nachträglich einen einwandfreien Neuwagen verlangen.