Newsletter an Kanzlei gesandt

Schon die einmalige Zusendung einer Werbe-Mail kann rechtswidrig sein

onlineurteile.de - Der 15 Seiten dicke Newsletter enthielt Informationen für Kapitalanleger. Die Berater-GmbH hatte ihn als E-Mail an viele Adressaten verschickt. Mit einer Rechtsanwaltskanzlei bekam sie Ärger: Die Kanzlei forderte von der Berater-GmbH, ihr nie wieder ohne ihr Einverständnis Informationen zu Entwicklungen am Kapitalmarkt in Form eines Newsletters zu übermitteln.

Auf eine verbindliche "Unterlassungs-Erklärung" habe die Kanzlei Anspruch, entschied der Bundesgerichtshof (I ZR 218/07). Wer in einem Newsletter seine Geschäftstätigkeit ausführlich erläutere, mache für sich Reklame. Und Werbe-Mails ohne vorherige Einwilligung des Adressaten zu versenden, stelle einen rechtswidrigen Eingriff in den Gewerbebetrieb dar.

Elektronische Werbung störe den Betriebsablauf von Unternehmen, weil es zusätzlichen Arbeitsaufwand bedeute, unerbetene E-Mails zu sichten und auszusortieren. Dazu kämen auch noch Kosten - sofern keine "Flatrate" vereinbart sei - für die Online-Verbindung. Auch wenn der Newsletter nur einmal verschickt wurde, sei dies eine unzumutbare Belästigung.

Denn der Empfänger müsse nun aktiv werden und dem Absender mitteilen, dass er keine weiteren E-Mails wünsche. Wer sich dazu nicht aufraffe, müsse mit weiterer Werbung rechnen. Diese Werbeart sei so billig, schnell und durch Automatisierung auch so arbeitssparend zu versenden, dass sie immer mehr um sich greife - wenn man dem keinen Riegel vorschöbe.