Nicht eheliche Partnerschaft beendet
onlineurteile.de - Das Paar wollte nicht heiraten, aber anscheinend doch die Beziehung "irgendwie regeln": Man schloss schriftlich einen "Partnerschaftsvertrag", in dem sich der Mann verpflichtete, der Frau Unterhalt zu zahlen. Diese Pflicht sollte entfallen, falls sie sich einem neuen Lebenspartner zuwandte. Diese Bedingung sah der Mann eines Tages erfüllt. Seinen Vorwurf, sie sei ein Liebesverhältnis mit dem gemeinsamen Bekannten S. eingegangen, bestritt die Freundin allerdings vehement.
Das Paar trennte sich, doch der Streit ging weiter. Die Frau zog vor Gericht, um weitere Unterhaltszahlungen durchzusetzen - er engagierte einen Detektiv, um ihr Untreue nachzuweisen. Das Landgericht wies die Klage der Frau ab, weil es den privaten "Partnerschaftsvertrag" als unwirksam einstufte. Die Klägerin bekam die Prozesskosten aufgebrummt, inklusive der Kosten für den Detektiv. Vergeblich legte die Frau dagegen Beschwerde ein.
Ex post betrachtet, sei natürlich die Ausgabe für den Detektiv überflüssig gewesen, erklärte das Oberlandesgericht Koblenz (14 W 785/06). Aber vor dem Prozess habe ihr Ex-Freund ja nicht wissen können, dass der Vertrag unwirksam war, also kein Anspruch auf Unterhalt existierte. Daher sei es richtig gewesen, einen Detektiv zu engagieren: Schließlich musste der Mann im Unterhaltsprozess seine Behauptung belegen, die Freundin habe ein Verhältnis zu einem anderen Mann begonnen. Diese Ausgabe sei also für die Verteidigung im Prozess notwendig gewesen.