Nicht immer gleich zum Anwalt
onlineurteile.de - Ein typischer Streit zweier Grundstücksnachbarn: A ließ das Dach seiner Garage reparieren, die direkt an die des Nachbarn B angrenzt. Der Handwerker verlegte quer über das Dach Bitumenbahnen, die auf das Garagendach von B hinüber standen. B ging auf die Barrikaden und verlangte, die Bahnen zu entfernen. Notfalls werde er selbst eine Fachfirma damit beauftragen.
Da A darauf nicht reagierte, schaltete B einen Anwalt ein und ließ ein Sachverständigengutachten erstellen. Ein Schlichtungsgespräch führte nicht zur Verständigung. Trotzdem beseitigte A zwei Monate später die Bitumenbahnen. In der Zwischenzeit hatte er allerdings schon wieder einen Streitpunkt geschaffen — nämlich eine Pergola über seine Hofeinfahrt gebaut, deren Querbalken auf das Nachbargrundstück ragten.
Diesmal rief B sofort seinen Anwalt an, der Hauseigentümer A aufforderte, die Querbalken zu kürzen. So geschah es. Damit war B aber nicht zufrieden, hatten ihn die ewigen Streitereien doch viel Geld gekostet: 649 Euro für einen Gutachter, 142 Euro für ein Schlichtungsverfahren, 489 Euro hatte er dem Rechtsanwalt gezahlt. Dafür sollte A Schadenersatz leisten.
Bs Klage hatte beim Amtsgericht München nur teilweise Erfolg (244 C 5430/11). Anfangs habe sich Eigentümer A geweigert, die Bitumenbahnen zu entfernen, die das Eigentum des Nachbarn verletzten, stellte die Richterin fest. Da habe B zu Recht einen Anwalt genommen. 83 Euro für diesen Streit und die Kosten für das Schlichtungsgespräch müsse ihm A ersetzen. Aber die Gutachterkosten müsse B selbst berappen: Zur Kostenfrage hätte er besser einen (günstigeren) Kostenvoranschlag von seiner Fachfirma eingeholt.
Auch die Anwaltskosten, die ihm durch den zweiten Streitpunkt entstanden, müsse B selbst tragen. Denn über die Pergola habe kein Gespräch zwischen den Nachbarn stattgefunden. Das sei jedoch notwendig, bevor ein Anwalt eingeschaltet werde. B habe aus dem ersten Streit nicht ohne weiteres schließen dürfen, dass sich A sowieso weigern würde, die Querbalken der Pergola zu kürzen. Zumindest hätte er A persönlich dazu auffordern sollen, bevor er den Anwalt anrief. Das wäre zumutbar gewesen.