"Nobel" lässt sich Joschka Fischer nieder ...

Berichterstattung über Hauskauf des ehemaligen Außenministers war zulässig

onlineurteile.de - Im Juni 2006 nahm Joschka Fischer, ehemaliger Außenminister und Vizekanzler der Bundesrepublik Deutschland, zum letzten Mal an einer Sitzung seiner Bundestagsfraktion teil. Er zog sich aus der Politik zurück und wollte künftig in Amerika Vorlesungen über Politik halten. Kurz darauf veröffentlichte die Zeitschrift "BUNTE" einen Artikel mit der Überschrift "Nobel lässt sich der Professor nieder".

Ein Foto zeigte das vom Herrn Fischer gekaufte Wohnhaus. Im Artikel wird es beschrieben und die Frage gestellt, wovon er wohl das Anwesen bezahlt habe. Joschka Fischer sah dadurch sein Persönlichkeitsrecht verletzt und zog vor Gericht, um dem Zeitschriftenverlag die Publikation von Artikeln und Fotos über seine Wohnsituation verbieten zu lassen. Der Bundesgerichtshof wies die Klage ab (VI ZR 160/08).

Aufgrund des Fotos und der Berichterstattung sei das Haus nicht so ohne weiteres zu identifizieren. Deshalb falle die Abwägung der gegensätzlichen Interessen - Schutz der Privatsphäre contra Pressefreiheit - zugunsten des Interesses an Berichterstattung aus. Die Zeitschrift habe aus aktuellem Anlass - dem Abschied des Politikers aus der aktiven Politik - darüber berichtet, wie sich seine Lebensverhältnisse nun gestalten würden. Das müsse er hinnehmen.

Als langjähriger Außenminister und Vizekanzler, Mitglied des Bundestages und Fraktionsvorsitzender der Grünen habe Joschka Fischer im politischen Leben Deutschlands eine herausragende Stellung eingenommen. Daher bestehe in der Öffentlichkeit ein berechtigtes Interesse an Information. Der Artikel spreche die Wandlung an, die Herr Fischer seit Beginn der 1970er Jahre vollzog, und werfe die Frage auf, wie er den Kaufpreis für das Haus aufgebracht habe. Der Artikel könne daher Leser zu sozialkritischen Überlegungen anregen.