Noch nicht geschieden, wieder verheiratet ...
onlineurteile.de - 1991 hatte das Paar in Sri Lanka geheiratet. Die dort geborene Frau war angeblich geschieden und zog mit ihrem zweiten, deutschen Ehemann in die Bundesrepublik. Nach einigen Jahren entdeckte dieser, dass seine Frau zum Zeitpunkt der Eheschließung noch verheiratet war. Auf seinen Antrag hin hob das Amtsgericht die Ehe auf, übertrug dabei allerdings Rentenanwartschaften des Mannes (in Höhe von 127 Euro) auf die Frau. Gegen den Versorgungsausgleich legte der Mann Beschwerde ein: Er sei in seinem Fall grob unbillig, man könne eine Bigamistin nicht behandeln wie eine "normale Ehefrau".
So sah es auch das Oberlandesgericht Karlsruhe (16 UF 213/03). Angeblich habe die Frau damals geglaubt, bereits geschieden zu sein. Deshalb habe der Ehemann über die deutsche Botschaft in Sri Lanka Nachforschungen anstellen lassen und herausgefunden, dass ein Ehescheidungsverfahren erst 1991/1992 stattgefunden habe. Damit stehe fest, so die Richter, dass es sich um vorsätzliche Bigamie gehandelt habe. Dazu passe auch die Tatsache, dass bei der Heirat ein Taxifahrer und ein Touristenführer als Trauzeugen fungierten, also fremde Menschen und keine Bekannten der Braut, die ihren Familienstand hätten verraten können. Sie sei vorsätzlich eine zweite Ehe eingegangen und habe bewusst gegen das Eheverbot verstoßen. Ihrem Ex-Ehemann könne man es nicht zumuten, seine Rentenanwartschaften mit einer Person zu teilen, die ihn so getäuscht habe.