Norovirus an Bord
onlineurteile.de - Leute liefen mit Mundschutz herum, ständig musste auf die Desinfektion geachtet werden. Man konnte glatt den Eindruck gewinnen, auf einem Lazarett-Schiff unterwegs zu sein — so schilderte der Reisende später die Kreuzfahrt. Ein Norovirus hatte das Kreuzfahrtschiff in ein Krankenhaus auf hoher See verwandelt.
Ein erkrankter Teilnehmer verlangte für die "Erlebnisreise" Schmerzensgeld. Zwei Tage lang hatte er an heftigem Erbrechen und Durchfall gelitten. Das Landgericht Frankfurt hielt es für erwiesen, dass sich das Virus nur durch mangelnde Hygiene und kontaminierte Speisen an Bord ausbreiten konnte (2-24 O 126/10).
Von vereinzelter, zufälliger Ansteckung könne keine Rede sein, wenn eine hohe Anzahl von Passagieren gleichzeitig an gleichartigen Symptomen erkranke. Dann sei der Schluss angebracht, dass die Ursache im Verantwortungsbereich des Reiseveranstalters liege, also im Hotel oder hier eben auf dem Schiff.
Im konkreten Fall sei diese Schlussfolgerung naheliegend: Denn gut 22 Prozent der Passagiere auf dem Schiff seien zur gleichen Zeit von heftigem Erbrechen und Durchfall geplagt worden. Der Reiseveranstalter konnte den Vorwurf mangelhafter Reiseleistungen nicht widerlegen und musste deshalb haften.
Das Gericht hatte keinen Zweifel daran, dass die Virus-Folgen höchst unangenehm sind und den Körper stark belasten. Allerdings dauere der "Spuk" Norovirus in der Regel nur zwei Tage und klinge anschließend problemlos ab. So auch auf dem Kreuzfahrtschiff. Deshalb seien 100 Euro ausreichend und angemessen, um den Reisenden zu entschädigen.