Notar muss auf Testamentskosten hinweisen
onlineurteile.de - Berät ein Notar ein Ehepaar in Erbangelegenheiten, muss er sie über die anfallenden Kosten der notariellen Beurkundung eines gemeinschaftlichen Testaments informieren und auch darauf hinweisen, dass sie so ein Testament selbst handschriftlich verfassen können, ohne es beurkunden zu lassen;
macht der Notar den Ratsuchenden nicht klar, dass sie die Wahl haben zwischen seiner kostenpflichtigen Tätigkeit (die spätere Auslegungsprobleme und Streitigkeiten vermeidet) und dem eigenen, kostenlosen Verfassen eines Testaments, darf er ihnen nicht die übliche Notarsgebühr berechnen.