NS-Siedlung "Roter Adler" ...

... steht unter Denkmalschutz: Bewohner darf nichts verändern

onlineurteile.de - Die 1937 bis 1938 gebaute Wohnsiedlung "Roter Adler" in Berlin-Wittenau steht unter Denkmalschutz. Ein Bewohner der Siedlung brachte 2007 an seinem Haus ein Vordach an und ersetzte die ursprüngliche Leuchte durch eine Edelstahllampe. Vom Bezirksamt Reinickendorf wurde er gebeten, den "Eingriff" in die einheitliche Ästhetik rückgängig zu machen.

Darauf reagierte der Hausbesitzer mit grundsätzlicher Kritik: Angesichts der nationalsozialistischen Verbrechen sei es für ihn nicht nachvollziehbar, dass dem unbekannten Architekten der Siedlung und den Initiatoren des NS-Volks-wohnungsbauprogramms ein Denkmal gesetzt werde. Außerdem entsprächen seine Veränderungen durchaus dem schlichten Baustil der Anlage und damit dessen Ideal der Einfachheit.

Den Rechtsstreit mit der Denkmalschutzbehörde um die Erlaubnis für Vordach und Edelstahllampe verlor der Hausbesitzer. Das Verwaltungsgericht Berlin betonte, die Siedlung "Roter Adler" sei trotz ihrer Entstehungsgeschichte schutzwürdig (VG 16 A 166/08). Sie stehe gerade als Zeugnis für das damalige Wohnungsbaukonzept unter Denkmalschutz, wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Geschichte der Stadt.

Nach einer Ortsbesichtigung teilten die Richter auch die Ansicht der Denkmalschutzbehörde, dass die Veränderungen des Hausbesitzers zu weit gingen und nicht genehmigt werden könnten. Das Vordach und die Edelstahllampe gäben seinem Haus eine individuelle Note. Schon deshalb fügten sie sich nicht in das einheitliche Erscheinungsbild der Siedlung ein.