Nürnberg-Fans nehmen Fürther die Fan-Jacke ab
onlineurteile.de - So altehrwürdig die Fußball-Rivalität zwischen dem Nürnberger "Club" und der Spielvereinigung Greuther Fürth ist — immerhin wird sie seit über 100 Jahren zelebriert —, so unschön sind die damit verbundenen Scharmützel der Fans, die eine ebenso lange Tradition haben.
2012 wurde ein Anhänger des 1. FC Nürnberg (vom Amtsgericht Fürth!) wegen Raubes zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, weil er zusammen mit einem anderen "Clubberer" einem Fürther Fan die weiß-grüne Fan-Jacke abgenommen hatte. Dagegen legte er mit der Begründung Revision ein, dass es sich um ein Bagatelldelikt handle und nicht um Raub.
Doch das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg bestätigte das Urteil (1 St OLG Ss 258/12). Raub liegt dann vor, wenn jemand einer anderen Person gewaltsam etwas wegnimmt — mit dem Zweck, sich die Sache anzueignen. Das könne man ihm nun überhaupt nicht vorwerfen, erklärte der Club-Fan vor Gericht. Fans, die ihren Kontrahenten Fan-Utensilien wegnähmen, wollten sich die Sachen nicht aneignen. Dieser Sichtweise mochte sich das OLG jedoch nicht anschließen.
Der Sachverhalt: Nach einem Derby folgten die zwei Nürnberger "Fußballfans" dem Fürther Fan und zerrten ihm seine Fan-Jacke "vom Leib". Einer versteckte die Jacke unter seinem Pullover. Als sich Polizisten näherten, verstauten die Übeltäter das Corpus delicti blitzschnell im Kofferraum ihres in der Nähe geparkten Wagens. Erwischt wurden sie trotzdem.
Die zwei Nürnberg-Fans hätten nicht vorgehabt, die Jacke wegzuwerfen, stellte das OLG fest. Sie hätten es wohl eher darauf angelegt, die Fan-Jacke sozusagen als "Trophäe" zu behalten und damit zu prahlen. Zumindest hätten sie sich nach der Tat die Entscheidung darüber vorbehalten, was mit der Jacke später geschehen sollte. Die "Clubberer" handelten damit so, als gehörte ihnen die Jacke. Daher sei die Tat als Raub zu bewerten und das Strafmaß angemessen.