"Nur das Beste für Dein Handy"
onlineurteile.de - Besondere Klingeltöne auf dem Handy sind bei jungen Leuten "in". Das Bimmel-Angebot ist riesig und das Geschäft boomt. In einer bekanntenJugendzeitschrift warb ein Anbieter für seine Klingeltöne und Logos. Die Jugendlichen sollten sie über 0190-Rufnummern bestellen, die in der ganzseitigen Anzeige groß und fett hervorgehoben waren. Darunter fand sich, quergestellt und winzig klein, die Telefongebühr: 1,86 Euro je Minute.
Eine Verbraucherzentrale wollte die Anzeige als wettbewerbswidrig verbieten lassen und bekam vom Kammergericht in Berlin Recht (5 U 95/04). Hier werde die geschäftliche Unerfahrenheit und Leichtgläubigkeit von Kindern und Jugendlichen ausgenutzt, um sie zum Geldausgeben zu verführen. Auch und gerade Werbung für Minderjährige müsse über Kosten so informieren, dass die Adressaten sie richtig einschätzen könnten. In der fraglichen Anzeige dagegen sei die Preisangabe kaum lesbar. Zudem sei der Endpreis meist wesentlich höher, weil er von der Dauer des Ladevorgangs abhänge.
In der Rubrik "Wie bestelle ich" verspreche die Telefongesellschaft: "In einer Minute sind die Töne auf dem gewünschten Handy". Tatsächlich dauere es durchschnittlich etwa drei Minuten, bis ein Klingelton auf dem Handy gespeichert sei. Die Adressaten würden also über die Dauer des Abrufs - und damit über die Kosten der Klingelei - getäuscht. Wer erst beim Herunterladen feststelle, dass es lange dauere und teuer werde, könne den Vorgang zwar abbrechen. Dann müsse er aber die vorher angefallenen Kosten ohne Gegenleistung berappen.