Obazter ist typisch bayerisch
onlineurteile.de - Vor dem Bundespatentgericht wurde über den bayerischen Käse verhandelt, der von Einheimischen vorzugsweise im Biergarten verzehrt wird. Ein Verein, dem unter anderem Unternehmen der bayerischen Milchwirtschaft angehören, hatte nämlich beim Deutschen Patent- und Markenamt beantragt, die Namen "Obazda, Bayerischer Obazda, Obazter und Bayerischer Obazter" als Ursprungsbezeichnung bzw. als geographische Angabe zu schützen.
Die Markenbehörde startete eine Umfrage unter Fachverbänden und Ministerien, die alle bestätigten, "Obazter" sei eine typisch bayerische Spezialität mit 150-jähriger Geschichte. Daraufhin wurde die Bezeichnung ins EU-Verzeichnis geschützter geographischer Angaben aufgenommen. Das bedeutet: Nur noch in Bayern hergestellter Obazter darf diesen Namen tragen, weil sich Qualität und Ansehen des Produkts aus der regionalen Herkunft ergeben.
Nun fürchtete eine P-GmbH mit Sitz in Baden-Württemberg, die ebenfalls "Obazten" produziert, um ihren Absatz. Die Firma legte Einspruch ein: Obazter werde bundesweit und auch in Österreich hergestellt, EU-weit werde der Name für gleichartige Käse-Erzeugnisse verwendet. Er sei zu einer Gattungsbezeichnung für eine Mischung aus Camembert, Brie und Gewürzen wie Paprika geworden. Deshalb dürfe man ihr nicht verbieten, die Bezeichnung Obazter für ihre Produkte zu benützen.
Die P-GmbH hätte Recht, so das Bundespatentgericht, wenn der Zusammenhang zwischen der regionalen Herkunft und der Qualität bzw. dem Ansehen, das dem Produkt zugeschrieben werde, verschwunden wäre (30 W (pat) 9/10). Dass "Obazter", ohne jeden Bezug zu Bayern, nur noch für eine besondere Art von Käse stehe, treffe aber nicht zu.
Eine Produktion größeren Umfangs außerhalb von Bayern sei nicht zu belegen. Und selbst die "Fremdprodukte" nähmen Bezug auf das ursprüngliche Herkunftsgebiet. Die P-GmbH selbst verwende auf der Verpackung ein stilisiertes Rautenmuster und spiele damit auf die bayerische Flagge an. Ein nordrhein-westfälischer Hersteller verfüge sogar über einen bayerischen Zweigstandort.
Die P-GmbH zog den Kürzeren: Das Bundespatentgericht gab den Weg frei für den Eintrag von "Obazter" bzw. "Obazda" als geschützte geographische Angabe. Vorher muss allerdings das Deutsche Patent- und Markenamt noch einige Details klären, z.B. den Mindestanteil von Camembert oder Brie und die zulässigen Varianten der Konservierung.