Öllaster in der Jauchegrube
onlineurteile.de - Der Heizöllieferant eines Bauern fuhr mit seinem Lastwagen auf den Hof. Angeblich hatte die Mutter des Landwirts den Fahrer davon abhalten wollen - das bestritt später der Fahrer. Fest steht: Die Jauchegrube inmitten des Hofes war mit einer Betonplatte abgedeckt. Für diese Abdeckung war der Lastwagen zu schwer - als der Fahrer darüber fuhr, brach sie ein. Der Landwirt forderte vom Heizöllieferanten 5.400 Euro Schadenersatz für die Abdeckung.
Das wies das Unternehmen weit von sich: Die Betonplatte sei schon marode gewesen und wäre über kurz oder lang sowieso eingebrochen. Das habe ihr der Fahrer jedoch nicht ansehen können. Dieses Argument überzeugte das Landgericht Coburg nicht (14 O 532/09).
Die Betonplatte habe man optisch eindeutig erkennen können, so das Landgericht. Also habe der Fahrer nicht davon ausgehen dürfen, dass der gesamte Hof schwerste Lasten verkraften könne. Außerdem sei der Schlauch, den er dabei habe, lang genug, um den Heizöltank auch von der Straße her aufzufüllen. Das Befahren des Hofes sei unnötig gewesen. Im Prinzip hafte daher das Heizölunternehmen für den Schaden.
Allerdings sei die Forderung des Landwirts deutlich zu hoch. Wie ein Sachverständiger bestätigt habe, war der Stahl der Betonplatte bereits hochgradig korrodiert. Ihre Lebensdauer sei längst am Ende gewesen, der Landwirt hätte die Abdeckung ohnehin austauschen müssen. Durch den Unfall habe er also nur insofern einen Verlust erlitten, als er die Unfallstelle absichern musste und das Hofpflaster beschädigt wurde. Dafür müsse ihm der Heizöllieferant 750 Euro zahlen.