Ohne Erfolg kein Geld!

Cleverer Wohnungsvermittler kassierte Wohnungssuchende ab

onlineurteile.de - Absahnen, ohne wirklich etwas zu leisten - darauf hatte sich ein Wohnungsvermittler in Berlin spezialisiert. Er sammelte Anzeigen und hörte sich um, wo Wohnungen vermietet wurden. Die Adressen gab er dann an Wohnungssuchende weiter und kassierte dafür gleich ab, unabhängig von irgendwelchen Resultaten.

Wer keinen Erfolg bei der Wohnungsvermittlung vorweisen kann, darf von Wohnungssuchenden kein Geld verlangen, erklärte ihm das Kammergericht in Berlin (23 U 98/03). Nur wenn die Bemühungen des Vermittlers zum Abschluss eines Mietvertrags führten, gebe es Honorar. Nicht einmal "richtige" Makler dürften vorab Provision von Wohnungssuchenden verlangen. Das gelte erst recht für Wohnungsvermittler, die noch weniger leisteten als erfolglose Makler.

Da er ohne Auftrag der Vermieter arbeite, dürfe er die Wohnungen weder anbieten noch vermitteln. Letztlich gebe er nur Anschriften weiter, von denen er zufällig (z.B. durch Vormieter oder aus der Zeitung) erfahre. Dies sei keine echte Vermittlungstätigkeit, also sei dafür auch kein Entgelt fällig.