Ohne Licht geradelt
onlineurteile.de - Den Leichtsinn, kurz nach Mitternacht ohne Beleuchtung mit dem Fahrrad nach Hause zu fahren, musste ein 17-jähriger Radfahrer mit einem Leben im Rollstuhl bezahlen. Er hatte das Pech, dass in der Gegenrichtung ebenfalls ein Radler ohne Licht unterwegs war. Beim Zusammenstoß stürzte der junge Mann so unglücklich, dass er eine Querschnittslähmung davontrug. Er forderte Schmerzensgeld von seinem Kontrahenten.
Die Richter des Oberlandesgerichts Celle hielten dem Jungen seinen "jugendlichen Leichtsinn" zu Gute (14 U 122/02). Obwohl beide Radfahrer im Prinzip den gleichen Verkehrsverstoß begangen hätten, überwiege schon aus Altersgründen das Verschulden des 46-Jährigen, urteilten sie. Ein reifer Erwachsener könne das Risiko, bei Dunkelheit ohne Beleuchtung zu radeln, besser einschätzen. Um so mehr falle daher sein Fehlverhalten ins Gewicht. Außerdem kreideten sie ihm an, dass er Alkohol getrunken hatte und bei leichtem Gefälle sehr schnell gefahren war (mit 25 bis 30 km/h) - das sei besonders riskant.
Offen blieb, wer von den beiden Unglücksfahrern entgegen den Vorschriften links gefahren war. Im Ergebnis gewichtete das Gericht das Verschulden an dem Unfall so, dass der schwer verletzte Jugendliche zwei Drittel seines Schadens ersetzt bekam. Angesichts der schwerwiegenden Verletzungen hielt das Gericht ein Schmerzensgeld von 250.000 DM (= 127.822,97 Euro) und eine monatliche Rente von 250 Euro für angemessen.