Ohne Reiseleiter "auf der Pirsch"

Veranstalter einer Safarireise haftet für die Folgen eines Sturzes

onlineurteile.de - Im Frühjahr 2006 nahm das Ehepaar H an einer Safarireise durch Südafrika teil. Laut Beschreibung im Katalog des Reiseveranstalters umfassten seine Leistungen bei dieser "Naturreise" sämtliche Transfers, Besichtigungsfahrten, Wanderungen und die Reiseleitung. Teil des Programms war auch eine "Pirsch zu Fuß" - Tierbeobachtung in einem Nationalpark -, die von Wildhütern begleitet wurde.

Mit den Wildhütern sollte sich die kleine Reisegruppe sehr früh am Morgen in einem Camp treffen, das von der Unterkunft ca. 500 Meter entfernt lag. Am Abend zuvor teilte ihr der Reiseleiter mit, dass er sie nicht zum Treffpunkt begleiten werde. Er beschrieb den Urlaubern den Weg. Als die Gruppe um fünf Uhr aufbrach, war es noch dunkel. Frau H stürzte unterwegs über eine Steinstufe im Gelände und brach sich das Schultergelenk (was erst in Deutschland diagnostiziert wurde). Sie litt die restlichen 19 Urlaubstage unter großen Schmerzen und musste sich nach dem Urlaub einer langwierigen Behandlung unterziehen.

Frau H verklagte den Reiseveranstalter auf Schadenersatz und hatte beim Oberlandesgericht Köln Erfolg (16 U 3/08). Der Reiseveranstalter hafte für das nachlässige Verhalten des Reiseleiters. Das Unternehmen habe sich verpflichtet, den Reiseteilnehmern Ausflüge und Tierbeobachtungen zu ermöglichen, und dafür einen Reiseleiter zu stellen. Dann müsse der Reiseleiter die Reiseteilnehmer auf den Exkursionen (oder zumindest bis zum Ausgangspunkt) begleiten - zumal dann, wenn der Weg für die Urlauber unbekannt und riskant sei.

Auf keinen Fall hätte der Reiseleiter die Gruppe allein durch das finstere Campgelände zum Treffpunkt mit den Wildhütern gehen lassen dürfen. Ihnen kurz den Weg zu erläutern, sei angesichts des fremden Terrains und der Dunkelheit nicht ausreichend, um die Sicherheit der Urlauber zu gewährleisten. Allerdings müsse sich Frau H ein Mitverschulden (von einem Drittel) zurechnen lassen, weil sie in dem unwegsamen Gelände nicht genug aufgepasst habe.