Ohrmarken für Kälber

Urteile in einem Satz

onlineurteile.de - Um den Tierbestand gegen Seuchen zu schützen, sind Rinderhalter verpflichtet, Kälber innerhalb von sieben Tagen nach der Geburt an beiden Ohren mit Ohrmarken zu kennzeichnen; auch wenn eine EU-Verordnung die Möglichkeit vorsieht, diese Frist - für Kälber, die nicht von Milchkühen abstammen - auf sechs Monate zu verlängern, ist es nicht rechtswidrig, wenn der deutsche Gesetzgeber das strenger handhabt: Erstens überlässt die EU die praktische Umsetzung der Kennzeichenpflicht den EU-Mitgliedsstaaten und zweitens dient die deutsche Praxis gleichermaßen dem Tierschutz und den Verbrauchern; Ohrmarken für Kälber erhöhen die Transparenz des Herkunftsnachweises, beschleunigen im Fall des Falles die Bekämpfung von Tierseuchen und stärken so das Vertrauen der Konsumenten in die Qualität von Rindfleisch.