Oma betreut Enkel — Fahrtkosten absetzbar?
onlineurteile.de - Betreut eine Großmutter an bestimmten Tagen in der Woche unentgeltlich ihr Enkelkind im Haushalt der Eltern, damit diese ihrem Beruf nachgehen können, und bekommt von den Eltern aufgrund schriftlichen Vertrags die Fahrtkosten zu deren Wohnung erstattet, können die Eltern zwei Drittel dieses Betrags von der Steuer absetzen;
das Finanzamt darf das nicht mit der Begründung ablehnen, es handle sich um eine "familieninterne Gefälligkeit" — vorausgesetzt, die Vereinbarung zum Fahrtkostenersatz würde so auch zwischen fremden Personen getroffen werden.