Paar vereinbarte "Trennungsgeld"
onlineurteile.de - Kaum hatte sich das Paar kennengelernt, bestand der Mann schon auf einer "richtigen Lebensgemeinschaft". Seine Freundin sollte bei ihm einziehen und ihre Wohnung aufgeben. Sie ließ sich darauf ein, musste allerdings ihre Küche und ihr Auto weit unter Preis losschlagen. Schriftlich vereinbarten die beiden, im Fall der Trennung sei ein finanzieller Ausgleich fällig. Da sie dann wieder ein eigenes Auto und eine Wohnungseinrichtung benötigte, sollte sie dafür von ihrem Freund 15.000 Euro bekommen.
Zwei Jahre hielt die nichteheliche Lebensgemeinschaft, dann leistete sich der Mann einen Seitensprung. Seine Freundin nahm den "Fehltritt" auf Video auf und drohte anschließend, sie werde das Videoband veröffentlichen. Er zeigte sie an, was ihr eine Bewährungsstrafe wegen versuchter Erpressung einbrachte. Das Paar trennte sich. Mit Erfolg klagte die Frau beim Landgericht Coburg das vereinbarte "Trennungsgeld" ein (21 O 545/03).
Die Partner hätten sich bewusst auf einen Festbetrag geeinigt, so die Richter. Er sollte Nachteile ausgleichen, die sich die Frau mit der Aufgabe ihres eigenen Haushalts einhandelte. Das betreffende Schriftstück hätten beide aus freien Stücken unterschrieben. Das stelle ein Schuldanerkenntnis von seiten des Mannes dar, das für den Fall der Trennung gelten sollte und verbindlich sei. Der Streit um das Videoband ändere daran nichts.