Pädagoge zu Unrecht des Kindesmissbrauchs verdächtigt
onlineurteile.de - Der Pädagoge arbeitete für einen gemeinnützigen Verein und betreute im Rahmen eines Schülerprojekts Jungen als Fußballtrainer. Ein verhaltensauffälliger Junge aus dem Projekt wurde psychotherapeutisch behandelt. Die Psychotherapeutin vermutete nach einigen Sitzungen mit dem Kind, der Trainer könnte es sexuell missbraucht haben.
Darüber sprach sie mit verschiedenen Personen, auch dem Arbeitgeber teilte sie ihren Verdacht mit. Der Mann verlor deshalb seinen Job und gab seine Trainertätigkeit auf, obwohl das Ermittlungsverfahren gegen ihn eingestellt wurde. Er verklagte die Psychotherapeutin auf Schadenersatz und verlangte, künftig derlei ehrenrührige Behauptungen zu unterlassen. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt gab dem zu Unrecht Verdächtigten Recht und sprach ihm 2.000 Euro Entschädigung zu (1 U 49/09).
Wer so einen Verdacht hege, müsse selbstverständlich die für Aufklärung zuständigen Behörden - also städtische Stellen für Kinderschutz, Polizei und Staatsanwaltschaft - verständigen, so das OLG. Aber die Psychotherapeutin habe einen unnötig großen Personenkreis - den Arbeitgeber und andere Personen - über ihren Verdacht unterrichtet, obwohl nichts bewiesen war.
Damit habe sie das Persönlichkeitsrecht des Pädagogen verletzt und seinen guten Ruf beschädigt. Vergeblich pochte die Frau darauf, sie habe dies für nötig gehalten, um den Jungen zu schützen. Es hätte genügt, die zuständigen Behörden auf diese Einschätzung hinzuweisen, fand das OLG.