Pappeln stürzen auf Grundstück

Kommune hatte trotz Kanalbauarbeiten ihre Standfestigkeit nicht geprüft

onlineurteile.de - Bei einem herbstlichen Sturm im Oktober 2002 wehte es die vier hohen Pappeln einfach um. Sie standen an einer Gemeindestraße neben einem Hausgrundstück - und krachten in dessen Garten. Zaun und Gartenanlagen wurden dabei zerstört. Der Hauseigentümer forderte von der Gemeinde 6.262 Euro Schadenersatz: Ihre (mit Ausgrabungen verbundenen) Kanalbauarbeiten hätten die Standfestigkeit der Bäume beeinträchtigt, deshalb müsse sie für den Schaden einstehen.

Das sah die Kommune überhaupt nicht ein: Es habe keinen Anlass gegeben, die Bäume zu fällen; sie hätten schon viele Stürme überstanden. So einfach dürfe es sich die Straßenbaubehörde nicht machen, erklärte das Oberlandesgericht Düsseldorf (18 U 93/06). Frühere Stürme ließen keinen Rückschluss darauf zu, dass Bäume auch künftigen Stürmen standhalten werden.

Bei den Ausgrabungen an der Gemeindestraße sei der vorgeschriebene Mindestabstand zu den Stammfüßen der Pappeln nicht eingehalten worden. Schon allein aus diesem Grund hätte die Behörde überprüfen müssen, ob die Bäume noch über ausreichend starke Haltewurzeln verfügten oder ob diese (zumindest teilweise) durchtrennt wurden.

Dass Erdarbeiten in unmittelbarer Nähe das Wurzelwerk von Bäumen schädigen und damit deren Standsicherheit gefährden könnten, verstehe sich von selbst. Eine Kontrolle wäre zwingend geboten gewesen: Die Behörde habe ihre Amtspflichten verletzt, indem sie diese unterließ. Daher müsse die Kommune den Schaden übernehmen.