Papstmesse auf dem "Marienfeld"

Greenpeace verteilt kritisches Flugblatt über Energieversorger

onlineurteile.de - Ein Energiekonzern war einer der Sponsoren des Weltjugendtages 2005 in Köln und stellte auch das Gelände für den Abschlussgottesdienst mit dem Papst zur Verfügung, das so genannte "Marienfeld". Das Gelände gehörte früher zum Braunkohletagebau Frechen. Der Energiekonzern verteilte Informationsmaterial an die Teilnehmer. Darauf bezog sich ein Flugblatt der Umweltschutzorganisation Greenpeace, das ebenfalls auf dem Marienfeld verteilt wurde.

Die Umweltschützer benutzten Logo und Design des Konzerns, um dessen Eigendarstellung kritisch zu hinterfragen - in Form einer vermeintlichen Beichte. Unter anderem "gestand" das Unternehmen, der "größte Klimakiller Europas" zu sein, der "statt auf nachhaltige CO2-ärmere Technologien auf fossile und rückständige Braunkohle setzt". Der Konzern zog dagegen vor Gericht und setzte ein Verbot per einstweiliger Verfügung durch.

Das Landgericht Köln hob es nach dem Weltjugendtag wieder auf (28 O 456/05). Es bestehe kein Unterlassungsanspruch des Konzerns mehr. Da der Flyer sich auf den Anlass Papstmesse bezog, sei Wiederholungsgefahr auszuschließen. Der Sache nach enthalte das Flugblatt einige wahre Behauptungen und zulässige Meinungsäußerungen. Dass der Energiekonzern ein Drittel seiner Energie mit Braunkohle erzeuge und regenerative Energien an seinem "Energie-Mix" nur einen geringen Anteil haben, treffe zu. Dies als unzulänglich anzusehen, könne der Konzern den Umweltschützern nicht verbieten.

Allerdings müsse es sich der Energieversorger nicht gefallen lassen, wenn sein Name als Waffe gegen ihn eingesetzt und die Kritik als vermeintliche Selbstbezichtigung formuliert werde. Durch die Aufmachung als "Beichte" verletze der Flyer das Namensrecht des Konzerns. Das sei auch nicht mit der verfassungsrechtlich garantierten Freiheit der Kunst zu rechtfertigen. Eine Parodie übersteigere eine Person oder ein Werk ins Lächerliche, verschleiere aber nicht die Identität des Urhebers. Das gelte auch für Satire. Im demokratischen Kampf der Meinungen müsse es offen zugehen: Der Gegner müsse sich zu erkennen geben und dürfe nicht mit fremdem Namen operieren.