Parkett: beschädigt oder zerstört?
onlineurteile.de - Im Wohnzimmer eines Münchners war ein 30 Jahre alter Parkettfußboden aus Eichenholz verlegt. Als der Hauseigentümer 2006 die Elektrik reparieren ließ, froren Heizkörper und Rohrleitungen ein. Beim Auftauen kam es zu einem Wasserschaden am Parkett: Auf zwei kleinen Flächen von je einem halben Quadratmeter löste sich die Eichenholzdeckschicht von den Parkettelementen und verfärbte sich.
Klare Sache, dachte der Hauseigentümer, das ist ein Fall für meine Wohngebäudeversicherung. Der Versicherer stellte sich allerdings auf den Standpunkt, hier müsse keineswegs der ganze Fußboden neu verlegt werden. Er werde nur für die Reparatur aufkommen, eventuell eine Wertminderung ausgleichen. Schließlich sei der Boden ja uralt.
Damit gab sich der Münchner nicht zufrieden. Es sei unmöglich, die Stellen nur auszubessern. Neues Holz sehe ganz anders aus als altes. Der Boden müsse komplett erneuert werden. Vom Amtsgericht München bekam er Recht (275 C 13630/07). Nach dem Versicherungsvertrag sei der Neuwert von Gegenständen zu ersetzen, wenn sie zerstört seien.
Das treffe hier zu, wie ein Parkett-Sachverständiger bestätigt habe. Würde man nur einige verfärbte Parkettstäbe austauschen, wäre das Ergebnis ein "Holz-Flickenteppich". Denn neue und alte Stäbe seien in Farbe, Struktur und Glanz ganz unterschiedlich. Damit wäre das Wohnzimmer optisch verschandelt. Der Versicherungsnehmer müsse sich daher nicht mit einer Reparatur von Teilflächen abspeisen lassen.