"Partner mit Niveau" gesucht

Kundin bekommt das beträchtliche Honorar bei Misserfolg nicht zurück

onlineurteile.de - 35.000 DM Honorar hatte die Frau der internationalen Partnervermittlungsagentur überwiesen, nachdem sie mit dem Unternehmen einen "VIP-Vertrag" geschlossen hatte. Die "Laufzeit des Vertrages sei auf zwei Jahre begrenzt", hieß es im Kleingedruckten. In den nächsten zwei Jahren übersandte die Agentur der Kundin 25 Exposés mit Partnervorschlägen; auch danach setzte sie ihre Bemühungen fort. Im Laufe von sechs Jahren übermittelte sie der Kundin 63 Partnervorschläge, dann stellte sie ihre Tätigkeit ein.

19 Männer hatten sich in dieser Zeit bei der Kundin gemeldet, mit acht Personen traf sie sich. Eine Partnerschaft kam nicht zustande. Vergeblich verlangte die Kundin ihr Honorar zurück. Das Unternehmen habe keine Erfolgsgarantie abgegeben, urteilte das Oberlandesgericht Koblenz (10 U 1136/02). Dies belege schon die zeitliche Begrenzung der Vertragslaufzeit auf zwei Jahre.

Die Agentur habe der Kundin eine Vielzahl von Partnervorschlägen unterbreitet, die von ihr nicht akzeptiert wurden. Auch wenn sich einige Herren nicht gemeldet hätten: Es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass die Agentur der Kundin überwiegend Scheinangebote übermittelt und den Vertrag nicht erfüllt habe. Im Übrigen entziehe sich diese Frage weitgehend gerichtlicher Prüfung. Schließlich könne man nicht die vorgeschlagenen Partner befragen und "bewerten", ohne deren Intimsphäre und Bedürfnis nach Diskretion zu verletzen.

Der "VIP-Vertrag" sei auch nicht wegen Wuchers sittenwidrig. Das Honorar sei zwar beachtlich, das gelte aber auch für die Ansprüche der Kundin. Aus guter Familie sollte der Partner kommen, akademisches Niveau und Vermögen vorweisen, gerne reisen und sportlich aktiv sein. Gemessen am hohen Anforderungsprofil der Kundin und am Ruf der Agentur, die sich auf "hochkarätige Klientel" spezialisiert habe, sei das Vermittlungshonorar keineswegs überhöht. Von einem krassen Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung könne keine Rede sein.