Patient brach Behandlung ab

Zahnarzt schickt drei Jahre danach eine hohe Rechnung

onlineurteile.de - Die langwierige und aufwändige Behandlung in der Tagesklinik des Zahnarztes und Kieferchirurgen hatte schon 1996 begonnen. Im Januar 1999 brach der Patient die Behandlung ab. Eine Brücke und ein Implantat hätten sich gelöst, deshalb wechsle er jetzt zu einer anderen Praxis, verkündete der Patient. Der Zahnarzt solle besser darauf verzichten, eine Rechnung zu stellen. Sonst werde er einen Gutachter bemühen und vor Gericht ziehen.

Über drei Jahre später flatterten dem Ex-Patienten zwei Rechnungen des Zahnarztes ins Haus: Eine umfasste auf 31 Seiten 880 Positionen, insgesamt sollte der Mann 62.897 Euro berappen. Danach vergingen weitere zweieinhalb Jahre, bis der Zahnarzt einen Mahnbescheid beantragte. Schließlich klagte er das Honorar ein. Das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg ließ ihn abblitzen (5 W 2508/07). Sein Anspruch auf Honorar sei verwirkt, so das OLG, weil er es "unter Verstoß gegen Treu und Glauben illoyal verspätet" verlangt habe.

Angesichts der ungewöhnlichen Höhe der Forderung sei es schlechthin unverständlich, warum der Mediziner fast vier Jahre gewartet habe, bevor er die Rechnung stellte. Und anschließend noch einmal fast drei Jahre, bevor er Klage erhob. Die unübersichtliche Vielzahl von Leistungen sei sieben Jahre danach für den Patienten nicht mehr zu überprüfen. Nach so langer Zeit dürfe der Patient darauf vertrauen, dass keine Forderung mehr erhoben werde - zumal er den Arzt dazu aufgefordert habe, keine Rechnung zu stellen.