Patient verlangt Krankenunterlagen

Psychotherapeutin muss Einsicht in ihre Dokumentation zulassen

onlineurteile.de - Der Patient befand sich über zwei Jahre lang in psychotherapeutischer Behandlung. Während der Gesprächstherapie-Sitzungen fertigte die Psychologin Gesprächsprotokolle an, die der Mann nicht zu sehen bekam. Schließlich brach er die Behandlung ab, weil er zu dem Schluss gekommen war, ihm könnten nur noch Medikamente helfen. Der Therapeutin warf er vor, sie hätte ihn schon längst zu einem Arzt schicken müssen. Er verlangte Einsicht in die Behandlungsunterlagen, um nach eventuellen Behandlungsfehlern zu forschen.

Die widerspenstige Psychologin wurde vom Landgericht Frankfurt zur Herausgabe der Unterlagen verurteilt (2/24 S 127/06). Bei einer Gesprächstherapie bestünden zwar nicht so weitreichende Dokumentationspflichten wie bei einer klassischen ärztlichen Behandlung, so das Gericht. Aber wenn es Aufzeichnungen gebe, seien diese dem Patienten zugänglich zu machen. Das gelte zumindest, so weit die Protokolle objektive Feststellungen über seine physische und psychische Befindlichkeit bzw. über den Ablauf der Behandlung enthielten. Nur Notizen, die rein subjektive Eindrücke und Wertungen der Psychologin beträfen, dürfe sie dem Patienten vorenthalten.