Patient zertrat seine Brille ...

Ist daran die Krankenschwester schuld, die sie ihm auf die Nase setzte?

onlineurteile.de - In einem Münchner Krankenhaus unterzog sich ein Mann unter Vollnarkose einer Darmspiegelung. Nach dem Aufwachen setzte ihm die Operationsschwester seine Brille wieder auf und schob ihn mit dem Bett zurück ins Krankenzimmer. Entgegen ihrem Rat, er sollte unbedingt noch eine Weile liegen bleiben, stand der ungeduldige Patient auf. Dabei fiel die Brille auf den Boden, anschließend trat er aus Versehen darauf.

Von der Klinikträgerin, der Stadt München, forderte der Mann Schadenersatz für die zerstörte Brille. Da er nach der Narkose noch nicht ansprechbar gewesen sei, hätte ihm die Krankenschwester die Brille nicht aufsetzen dürfen, meinte er. Das Landgericht München I wies seine Zahlungsklage ab (31 S 9676/07).

Wenn die Operationsschwester einem Patienten die Brille aufsetze, um sie ihm für den Rücktransport ins Krankenzimmer mitzugeben, liege darin keine Pflichtverletzung, so das Gericht. Die Schwester habe sich darauf verlassen dürfen, dass er "Ruhe gebe". Sie musste nicht damit rechnen, dass der Patient durch "unkontrollierte Bewegungen sein Eigentum schädigen" würde. Sie habe sich nicht fahrlässig verhalten, weshalb die Kommune als Arbeitgeberin für den Schaden nicht hafte.