Patientin beim Krankentransport verletzt
onlineurteile.de - Die 62-jährige Patientin lag in einem Bochumer Krankenhaus und sollte wegen einer komplizierten Untersuchung in eine andere Klinik gefahren werden. Die Mitarbeiter der Transportfirma schoben die Liege derart ungeschickt in den Krankenwagen, dass die Frau mit dem Kopf gegen die Oberkante des Fahrzeugs stieß. Infolge dessen traten bei der ohnehin schwer kranken Frau neurologische Ausfälle auf, die zu Lähmungen führten. Die Patientin forderte von der Klinik Schmerzensgeld.
20.000 Euro sprach ihr das Oberlandesgericht Hamm zu (3 U 182/05). Das Krankenhaus müsse sich den groben Fehler des Transportpersonals zurechnen lassen. Dessen Verschulden stehe fest - auch wenn die Träger behaupteten, die Patientin habe sich genau in dem Augenblick auf der Liege aufgerichtet, als sie in den Krankenwagen geschoben wurde. Solche Bewegungen auf der schräggestellten Liege müsse das Personal einkalkulieren. Da müsse man eben die Patientin entsprechend instruieren und absichern.
Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes berücksichtigte das Gericht, dass die Patientin bereits vor dem Unfall schwer krank und pflegebedürftig war. Andernfalls wäre es höher ausgefallen, so die Richter.