Pay-TV-Abonnement

Programmzeitschrift gehörte zur vertraglich vereinbarten Leistung

onlineurteile.de - Ein Kunde hatte mit einem Pay-TV-Fernsehsender einen Vertrag abgeschlossen: Das X-Fernsehen sollte einen Decoder liefern, eine Smartcard und eine regelmäßig erscheinende Programmzeitschrift. Kurz nach Vertragsschluss stellte der Fernsehsender die Zusendung der Programmvorschau ein und bot dem Kunden eine kostenpflichtige Programmzeitschrift an.

Daraufhin kündigte der Kunde den Vertrag fristlos und zahlte keine Abonnementgebühr mehr. Der Sender verklagte ihn auf Zahlung. Im Rechtsstreit vertrat das X-Fernsehen den Standpunkt, die Lieferung der Programmvorschau sei nur ein zusätzlicher Service und zähle nicht zum verbindlich vereinbarten Umfang seiner Leistungen. Dem widersprach das Amtsgericht München (155 C 31 247/05).

Die Programmvorschau sei ein elementarer Teil des Leistungspakets: Ohne sie sei für den Kunden das Abonnement nichts wert, weil die zum Abruf der Programme erforderlichen Schlüsselinformationen fehlten. Die ausgestrahlten Sendungen seien ohne diese Informationen für die Kunden nicht "erschließbar", die Leistung des Fernsehsenders also nicht komplett. Deshalb habe er ohne Programmvorschau keinen Anspruch auf Entgelt.