PCB-belastete Eier im Hühnerstall

War der Stall verpachtet, muss die landwirtschaftliche Haftpflichtversicherung für den Verlust nicht einstehen

onlineurteile.de - 2009 hatte Landwirt H für seinen Hof eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen. Einen Teil der Betriebsfläche inklusive Legehennenstall verpachtete H an eine Landwirtin. Drei Jahre später ereignete sich ein finanzielles Desaster: Lebensmittelkontrolleure stellten fest, dass die Eier mit PCB belastet waren (PCB: polychlorierte Biphenyle, das sind gesundheitsschädliche Kohlenstoffe).

Die Pächterin durfte die Eier nicht verkaufen und musste 420.000 Stück entsorgen. Grund der Schadstoffbelastung war wohl eine Schotterschicht, die H unter den Außenzäunen angebracht hatte: Damit wollte er verhindern, dass sich Füchse unter den Zäunen durch-graben und im Hühnerstall räubern.

Landwirt H hatte die Zusammensetzung der Schotterschicht nicht gekannt, fühlte sich nun aber für den Verlust seiner Pächterin verantwortlich. Er wandte sich an die Haftpflichtversicherung: Für das verpachtete Grünland mit dem Hühnerstall bestehe doch wohl Versicherungsschutz, hoffte er.

Das wurde jedoch vom Landgericht verneint. Auch das Oberlandesgericht Oldenburg wies H's Klage gegen die Versicherung ab (5 U 45/13). Selbst wenn derartige Pachtverhältnisse branchenüblich seien: Eine allgemeine landwirtschaftliche Betriebshaftpflichtversicherung für einen "landwirtschaftlichen Betrieb mit Weidehaltung" umfasse keinen Versicherungsschutz für verpachtete Flächen und Betriebsteile.

Im Versicherungsvertrag hätte der Landwirt explizit vereinbaren müssen, dass der verpachtete Legehennenstall mit Auslauffläche mitversichert sein sollte. Verpachtung sei auch nicht als mitversicherte Nebentätigkeit anzusehen. Denn die Risiken bei Verpachtung seien anders gelagert als die des landwirtschaftlichen Betriebs.