Per Tastendruck zur 0900er-Nummer ...

Unerwünschte Werbeanrufe umgehen Sperre durch Weitervermittlung

onlineurteile.de - Die Bundesnetzagentur hatte es dem Telekommunikationsunternehmen bereits im Februar verboten, Telefonkunden auf unzulässige Weise Geld aus der Tasche zu ziehen. Die Telefongesellschaft erledigte nämlich für Anbieter kostenpflichtiger Mehrwertdienste Werbeanrufe mit Weiterleitung.

Der Dreh geht so: Mit Telefoncomputern ruft das Telekommunikationsunternehmen bei Telefonkunden an und teilt ihnen durch eine automatische Ansage mit, sie hätten einen Preis gewonnen. Für weitere Informationen müssen die Kunden eine bestimmte Taste am Telefonapparat drücken. Wer darauf hereinfällt, wird mit einem teuren Mehrwertdienste-Anbieter unter einer 0900er-Nummer verbunden.

Zahlreiche Kunden hatten sich bei der Bundesnetzagentur über diese Taktik beschwert, die mit unerwünschten Werbeanrufen sogar die Sperre von 0900er-Nummern umgeht. Gegen das Verbot zog das Telekommunikationsunternehmen gerichtlich zu Felde, allerdings ohne Erfolg. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen segnete die Maßnahme ab (13 B 668/08).

Unerwünschte Werbeanrufe seien nun einmal verboten (laut Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb). Verbraucher ohne deren Einverständnis mit automatischen Anrufmaschinen zu traktieren, belästige diese in unzumutbarer Weise. Indem es die Kunden per Tastendruck heimlich zu teuren Mehrwertdienste-Anbietern weiterleite, stelle das Telekommunikationsunternehmen darüber hinaus unzulässige R-Gespräche her. Das verstoße gegen das Telekommunikationsgesetz.