Per Zeitungsannonce Unfallzeugen gesucht
onlineurteile.de - Mehrere Passanten hatten den Zusammenstoß zweier Autos beobachtet. Die Unfallbeteiligten versäumten es aber, die Personalien der Unfallzeugen festzustellen. Als dann im Prozess um Schadenersatz der Kläger zwei Zeugen benannte, von denen der Beklagte glaubte, sie seien gar nicht am Unfallort gewesen, war guter Rat teuer. Er gab eine Zeitungsanzeige auf, um die richtigen Unfallzeugen zu finden. Obwohl sich keiner meldete, entschied das Gericht zu seinen Gunsten. Nun musste die Gegenpartei für die Reparatur seines Autos zahlen, die Zeitungsannonce wollte sie jedoch nicht finanzieren.
Der Beklagte sei in Beweisnot gewesen, erklärte das Landgericht Mönchengladbach (5 T 517/03). Die zwei Zeugen der Gegenpartei habe er verdächtigt, den Unfall gar nicht gesehen zu haben. Also habe er versucht, "echte" Zeugen aufzutreiben - im Glauben, anders habe er vor Gericht keine Chance, sich gegen die (seiner Meinung nach ungerechtfertigte) Forderung der Gegenpartei zu wehren. Die Kosten des Inserats (129 Euro) seien angesichts der Schadenersatzforderung des Klägers (2.733 Euro) durchaus angemessen gewesen und daher auch "erstattungsfähig".