Pferd abgelenkt — Reitschülerin abgestürzt
onlineurteile.de - Das Land Hessen verklagte einen Reitlehrer, weil sich eine hessische Finanzbeamtin bei Reitstunden schwer verletzt hatte. Nun verlangte ihr Dienstherr Schadenersatz für die Arztkosten und für das während der Heilbehandlung gezahlte Gehalt.
Der Reitlehrer hatte die Beamtin auf einem trabenden Wallach im Kreis herum geführt. Da durchquerte die Frau des Lehrers mit einer Stute und einem Fohlen die Reithalle und kreuzte die Kreisbahn. Kurz darauf änderte der Wallach seinen Kurs und brach aus dem Reitzirkel aus. Das brachte die Reitschülerin aus dem Gleichgewicht. Sie fiel so unglücklich vom Pferd, dass sie sich einen Lendenwirbel brach.
Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt wies die Klage des Bundeslandes ab: Der Reitlehrer sei für den Unfall nicht verantwortlich (4 U 162/12). Er hätte zwar die Schülerin auffordern müssen, langsamer zu reiten. Als erfahrener Pferdehalter und Reitlehrer hätte er damit rechnen müssen, dass die Frau bei einem abrupten Richtungswechsel des Pferdes stürzen könnte.
Wenn zwei andere Pferde seine Bahn kreuzten, sei es zumindest wahrscheinlich, dass der Wallach seinem Herdentrieb folgen und sich ihnen anschließen würde. Im Trab oder im Galopp sei ein plötzlicher Richtungswechsel des Pferdes für den Reiter riskant. Mit weniger Schwung hätte sich die Reitschülerin vielleicht durch das Verlagern des Gewichts auf dem Tier halten können.
Das Versäumnis des Reitlehrers habe aber den Unfall nicht verursacht, so das OLG. Deshalb schulde er dem Dienstherrn der Beamtin trotz seines Fehlers keinen Schadenersatz.
Schließlich sei der Wallach erst ausgebrochen, als die beiden Artgenossen schon die Halle verlassen hatten und sogar das Tor wieder geschlossen war. Also wäre er auch ausgebrochen, wenn der Lehrer korrekte Anweisungen gegeben hätte. Dann hätte die Reitschülerin vorübergehend das Tempo verlangsamt, wäre erst nach dem Schließen des Tores wieder im Trab geritten — und wäre dann doch gestürzt.