Pferd erschrickt vor Dalmatiner
onlineurteile.de - Schon oft war die 17-Jährige mit dem Familienhund auf dem nahe gelegenen Reiterhof spazieren gegangen, auch ohne Leine. Auf der Reitanlage mit Hotel liefen ohnehin immer einige Hunde frei herum. Doch eines Tages endete ein Spaziergang tödlich: Der Dalmatiner lief auf ein Pferd zu, das auf der Koppel graste. Das Pferd geriet in Panik und galoppierte davon. Es versuchte, ein Gatter zu überspringen, blieb aber daran hängen, brach sich das Hinterbein und musste eingeschläfert werden.
Hotelgäste hatten den Unfall aus dem Fenster beobachtet und konnten ihn als Zeugen im Prozess genau schildern. Der Inhaber des Reiterhofs hatte die Hundehalter auf Schadenersatz verklagt. Das Oberlandesgericht (OLG) Rostock schätzte den Wert des Pferdes auf 30.000 Euro und sprach dem Besitzer 15.000 Euro Entschädigung zu (5 U 57/10).
Als Tierhalter hafteten die Eltern der Jugendlichen für den vom Hund angerichteten Schaden, so das OLG, aber nicht wegen eines Fehlers der Tochter. Selbst wenn das Mädchen fahrlässig gehandelt hätte, als es den Hund frei laufen ließ - zweifelhaft, weil auf der Anlage kein Leinenzwang herrschte -, müssten sich die Eltern das nicht anrechnen lassen. Das wäre nur der Fall, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt hätten. Eine 17-Jährige müsse jedoch beim Ausführen eines Hundes nicht beaufsichtigt werden.
Die Hundehalter müssten nicht den gesamten Schaden ersetzen, weil bei einem Unfall wie diesem nicht nur die vom unberechenbaren Verhalten des Hundes ausgehende Gefahr (juristisch: "Tiergefahr") eine Rolle spiele. Pferde scheuten schnell, reagierten ebenso unberechenbar - und könnten sich dann erheblich verletzen. So ein Risiko auf Seiten des Geschädigten beschränke dessen Anspruch auf Schadenersatz.