Pferd scheut und läuft vor einen Laster

Wer haftet für den Schaden, wenn niemand an dem Unfall schuld war?

onlineurteile.de - Eine Reiterin war mit einem Pferd (vom Reiterhof) unterwegs. In der Nähe einer befahrenen Straße scheute das Tier - ob wegen einer Pfütze oder wegen des lauten Geräuschs eines nahenden Lastwagens, blieb ungeklärt. Jedenfalls warf das Pferd die Reiterin ab, brach aus und lief auf die Straße, genau in den Anhänger des Lastwagens. Dabei wurde es so schwer verletzt, dass es eingeschläfert werden musste. Der Inhaber des Reiterhofs verklagte den Lastwagenfahrer und dessen Chef als Halter des Wagens auf Schadenersatz.

Das Oberlandesgericht Celle konnte bei keinem der Beteiligten ein Verschulden erkennen (14 U 94/02). Obwohl die Reiterin keinen Fehler gemacht habe, sei das Pferd plötzlich auf die Straße gesprungen. So schnell habe der Fahrer mit seinem schwerfälligen Laster nicht ausweichen können, vom Gegenverkehr ganz abgesehen. In solchen Fällen hafteten die Unfallbeteiligten verschuldensunabhängig für den Schaden: Der Fahrzeughalter für die Gefahr, die mit dem Fahren eines Pkw bzw. Lkw nun einmal verbunden sei, und der Tierhalter für das naturgemäß unberechenbare Verhalten seines Tieres.

Im konkreten Fall sei allerdings die größere Gefahr für den Straßenverkehr vom Pferd ausgegangen. Deshalb müsse der Pferdebesitzer 70 Prozent seines Schadens selbst tragen. Auch "geländesichere" Pferde, die an Straßenverkehr gewöhnt seien, reagierten oft unvorhersehbar (und unkontrollierbar!): Vor "imaginären Hindernissen" scheuten sie, sprängen plötzlich zur Seite oder stürmten fluchtartig vorwärts. So sei es auch hier gewesen.