Pferdetrainerin von Pferd verletzt

Wer allein ein Pferd aus einem Transporter auslädt, handelt auf eigenes Risiko

onlineurteile.de - Wer seinen Lebensunterhalt als Pferdetrainer(in) verdient, muss von vornherein ein gewisses Risiko einkalkulieren, das der Umgang mit unberechenbaren Tieren so mit sich bringt. Frau R verhielt sich zudem besonders leichtsinnig, weil sie versuchte, ein Pferd allein aus einem Transporter zu lotsen.

2005 hatte die Trainerin den Auftrag erhalten, einen "Grauschimmel" unter ihre Fittiche zu nehmen. Sie holte das Tier auf einem Bauernhof ab, das dem Bruder des Landwirts gehörte. Er half Frau R beim Einladen des Pferdes in den Transporter. Auf ihrem Gelände angekommen, wollte sie es ohne jede Hilfe ausladen. Dabei trat das Tier gegen ihr rechtes Kniegelenk und verletzte es schwer.

Für den Unfall wollte die Trainerin den Eigentümer haftbar machen. Da ihr für einen Rechtsstreit die finanziellen Mittel fehlten, beantragte sie Prozesskostenhilfe. Die wurde ihr jedoch vom Landgericht und vom Oberlandesgericht Koblenz mangels Erfolgsaussichten einer Klage versagt (2 W 600/12).

Im Tritt des Grauschimmels verwirkliche sich die für Tiere (und für Pferde ganz besonders) typische Unberechenbarkeit ihres Verhaltens: Weil das generell ein Risiko darstelle, müssten Tierhalter im Prinzip für Schäden durch ihre Tiere haften. Allerdings falle dieses Unglück aus dem üblichen Rahmen, deshalb stehe Frau R keine Entschädigung vom Tierhalter zu.

Als Pferdetrainerin habe sie die Ausbildung des Pferdes übernommen und sich freiwillig einem gewissen Risiko ausgesetzt, weil sie so ihr Einkommen erziele. Beim Ausladen auf dem Reiterhof habe allein die Trainerin die Möglichkeit gehabt, auf das Tier einzuwirken — weder der Tierhalter, noch sein Bruder seien dabei gewesen.

Wer allein, ohne die Hilfe anderer Personen, ein Pferd aus einem Transporter ziehe, bringe sich selbst in Gefahr und handle auf eigenes Risiko. Da die leichtsinnige Pferdetrainerin so ein hohes Risiko bewusst in Kauf genommen habe, hafte sie für die Unfallfolgen selbst — und nicht der Tierhalter.