Pfleger binden renitenten Notfallpatienten fest

Patient kontert die Rechnung der Klinik mit Verlangen nach Schmerzensgeld

onlineurteile.de - Nach einem schweren Asthmaanfall war der Mann 2008 in lebensbedrohlichem Zustand in ein Klinikum eingeliefert und auf der Intensivstation behandelt worden: Bronchitis, Herzprobleme, Lungenödem. Die Ärzte versetzten ihn ins künstliche Koma. Als es nach drei Tagen beendet wurde und der Patient zu sich kam, verhielt er sich ausgesprochen aggressiv gegen das Personal. Zudem versuchte er, die Kabel des Atemgeräts zu ziehen, den Zentralkatheder und die Braunüle herauszureißen.

Um ihn weiter künstlich beatmen und behandeln zu können, stellte das Pflegepersonal den Patienten mit Medikamenten ruhig und fixierte ihn mit einem Bauchgurt und Handfesseln am Bett. Nach zehn Tagen verließ er das Krankenhaus auf eigenen Wunsch, entgegen der ausdrücklichen Empfehlung der Ärzte. Die Rechnung des Klinikums (9.126 Euro) zahlte der Mann trotz wiederholter Mahnungen nicht.

Schließlich klagte der Klinikträger auf Zahlung — der Patient forderte im Gegenzug Schmerzensgeld: Man habe ihn rechtswidrig gegen seinen Willen fixiert, sediert und von seinen Angehörigen "isoliert". Deshalb habe er das Vertrauen in die Ärzte verloren und die Behandlung vorzeitig abgebrochen. Doch das Oberlandesgericht Bamberg verneinte jeglichen Anspruch des Patienten auf Entschädigung: Die Behandlungskosten habe er in voller Höhe zu tragen (4 U 72/11).

Das Klinikpersonal habe vollkommen richtig gehandelt. Es habe den Patienten ruhig gestellt und dadurch nicht geschädigt, sondern ihm das Leben gerettet. Der Gerichtsgutachter habe bestätigt, dass alle intensivtherapeutischen Maßnahmen fehlerfrei durchgeführt wurden und medizinisch zwingend notwendig gewesen seien. Zuerst habe er unansprechbar im künstlichen Koma gelegen. Da könne ohnehin keine Rede davon sein, dass man seine Bewegungsfreiheit "gegen seinen Willen" eingeschränkt habe.

Anschließend habe ihn das Pflegepersonal daran hindern müssen, die Heilbehandlung zu torpedieren und damit sein Leben aufs Spiel zu setzen. Bis zur Entlassung habe der Patient dringend "mit zusätzlichem Sauerstoff angereicherte Atemluft benötigt", dies aber nicht einsehen wollen. Der medizinische Sachverständige habe ein "Delirium durch Alkoholentzug" diagnostiziert. Den Patienten vor sich selbst zu schützen, gehöre nicht nur in psychiatrischen Einrichtungen zum Pflegestandard, sondern auch in einer Intensivstation.