Pflegezeit ist auf einmal zu nehmen!
onlineurteile.de - Außer in Kleinbetrieben bis zu 15 Beschäftigten haben Arbeitnehmer das Recht, sich vom Arbeitgeber von der Arbeitsleistung freistellen zu lassen, um einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen zu pflegen;
die Pflegezeit beträgt für jeden Pflegebedürftigen höchstens sechs Monate, kann aber nicht auf mehrere Zeitabschnitte verteilt werden; sobald einmal Pflegezeit beantragt und genommen wurde, erlischt der Anspruch darauf; das gilt selbst dann, wenn die Pflegezeit keine sechs Monate gedauert hat.